Donnerstag, 15. März 2012
Neukonzeption Bonner Sportstätten dringend erforderlich!
Die Sportvereine sind aus unterschiedlichen Gründen derzeit erheblich verunsichert. Hinzu kommt eine aufkeimende Diskussion, in denen sich verschiedenste Bereiche - insbesondere Sport und Kultur - gegeneinander in Stellung bringen.
Dazu die sportpolitischen Sprecher Willi Härling (CDU) und Rolf Beu (GRÜNE): „Der Haushaltsbeschluss vom 14.07.2011 stellt klar, dass das Nutzungsentgelt 2012 nur erhoben werden darf, wenn gleichzeitig ein BgA (Betrieb gewerblicher Art) gegründet wurde. Dazu sah sich der Oberbürgermeister bis heute nicht in der Lage, so dass es in diesem Haushaltsjahr zu einer Mindereinnahme im Sportbereich von 750.000 € kommen wird“, kritisieren Härling und Beu.
„Dies ist so nicht gut und wir möchten als schwarzgrüne Koalition zu einer Versachlichung beitragen. Deshalb ist es uns auch wichtig, dass endlich ein Sportamtsleiter gefunden wird, der den Gesprächsfaden mit den Vereinen wieder aufgreift und die anstehenden Sachverhalte einer Klärung zuführt.“
Hierbei spielt die Neukonzeption der Sportstätten und das Bäderkonzept, das den Fraktionen immer noch nicht vorliegt, eine wichtige Rolle.
Die Überführung der Sportstätten in einen BgA (Betrieb gewerblicher Art) ist nur möglich, wenn der Betrieb dann auch eine Nutzungsgebühr erheben kann. Die damit verbundenen steuerlichen Vorteile sollen dann wieder dem Sport zugute kommen. Befremdlich finden es die Sprecher Willi Härling (CDU) und Rolf Beu (GRÜNE), dass dieses Urteil vom November vergangenen Jahres den Fraktionen in der letzten Sitzung des Sportausschusses vom Oberbürgermeister nicht zur Kenntnis gegeben wurde und dieses auch jetzt in der Tagesordnung keinen Niederschlag findet.
Jüngste Gerichtsentscheidungen (Urteil vom 10.11.2011/VR 41/10) haben hier zwar zu einer grundsätzlichen Klärung beigetragen, eine Umsetzung ist aber bisher nicht erfolgt. Dies bedeutet, dass trotz des Haushaltsansatzes in diesem Jahr weder die BgA zustande kommen wird, noch eine Sportstättennutzungsgebühr erhoben werden kann.
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Bildungs- und Teilhabepaket
Koalition fordert Konzeption von der Verwaltung - Gelder müssen sinnvoll eingesetzt werden
Die Stadt Bonn hat für das Bildungs- und Teilhabepaket rund 8 Mio. Euro vom Bund erhalten. Davon sind im letzten Jahr 4,8 Mio. Euro übrig geblieben, da das Geld von den Eltern bedürftiger Kinder nicht abgerufen wurde.
Die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion Dr. Lautz und die Sprecherin der Grünen Ratsfraktion Dorothee Paß-Weingartz:“ Das Geld weckt nun natürlich Begehrlichkeiten auf allen Seiten. Wir wollen aber, dass das Geld im Sinne des Bildungs- und Teilhabepaketes eingesetzt wird und damit Projekte dort fördern, wo es dringend notwendig ist.“
Deshalb hat die schwarz-grüne Koalition einen Dringlichkeitsantrag für den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie vorgelegt, der die Verwaltung auffordert, eine Konzeption vorzulegen, wie die nicht abgerufenen Gelder verwendet werden können. An der Konzeption sollen alle Ämter und Dienststellen beteiligt werden, die mit dem Thema beschäftigt sind.
Dr. Lautz und Paß-Weingartz:“ Das Bildungs- und Teilhabepaket soll bedürftigen Kindern und Jugendlichen gering verdienender Eltern zu besseren Zukunftschancen verhelfen. Die Mittel sollen für Bildung und auch für die Teilnahme an außerschulischen Aktivitäten verwendet werden. Damit die Verwendung der nicht von Eltern abgerufenen Mittel nun auch genau diesem Zweck zukommt, sollte die Verwaltung ein Konzept erstellen, wie das Geld verwendet werden kann.“
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Empörung im Fall Naujoks
Eingestelltes Verfahren gegen Naujoks sorgt für Empörung - Schüler und Lehrer nicht schützenswert?
Die Auslegung der Staatsanwaltschaft, städtische Schulen seien kein öffentlicher Raum und damit die Nutzer der Gebäude – also Schüler, Lehrer und Eltern - kein Personenkreis, der unter den öffentlichen Schutzschirm fällt, sorgt nicht nur bei vielen Eltern für Aufregung, sonder stößt auch bei der schwarzgrünen Rathauskoalition auf völliges Unverständnis.
„Diese Bewertung der Staatsanwaltschaft wirkt realitätsfremd und konstruiert“, erklärte die Schulausschussvorsitzende Doro Paß-Weingartz (GRÜNE).
Der CDU-Fraktionsvorsitzende Dr. Klaus-Peter Gilles stellt fest: „Hier wurde ein Verstoß gegen die Trinkwasserverordnung und damit die Gefährdung von Kindern in Kauf genommen, obwohl der damalige Chef des Gebäudemanagements als Fachmann wusste, dass durch diese Anlagen sogar Stoffe ins Wasser gelangten, die im Verdacht stehen, krebserregend zu sein. Dies alles war Herrn Naujoks bekannt, da er die nichtgenehmigten Anlagen selbst mit entwickelt hat.“
Naujoks habe den Einbau der 2. Anlage erst gar nicht mehr beim Gesundheitsamt angezeigt, wie es vorgeschrieben ist und in den politischen Gremien wie dem Schulausschuss, dem Umweltausschuss und dem Betriebsausschuss Gebäudemanagement immer wieder für seine Legionellen-Anlagen durch äußerst positive Stellungnahmen geworben. Schließlich habe er trotz der Intervention des Gesundheitsamtes, das darauf hinwies, dass diese Anlagen nicht erlaubt seien, auch noch eine dritte Anlage installieren lassen.
„Uns ist bekannt, dass inzwischen auch Eltern gegen die Niederlegung des Verfahrens Einspruch einlegen wollen. Das unterstützen wir ausdrücklich, “ so Gilles und Paß-Weingartz. „Wir haben die Stadtverwaltung gebeten ebenfalls umgehend zu prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten für sie als Schulträger bestehen, Einspruch anzumelden. Mit einer Einstellung des Verfahrens auf dieser Begründungsgrundlage, darf die Öffentlichkeit sich nicht abfinden.“
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