In einem interfraktionellen Änderungsantrag haben die Bonner Kommunalpolitiker in der Ratssitzung am 20. Oktober 2011 unterstrichen, dass sie mit diesem Beschluss den politischen Willen haben, sich nach Kräften dafür einzusetzen, einen akustisch höchsten Ansprüchen genügenden Konzertsaal in Bonn zu errichten. Dafür sind bürgerschaftliches Engagement und Unterstützung durch weitere Sponsoren erforderlich.
Bezüglich der Rahmenbedingungen müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Keine Beteiligung der Stadt an den Investitionskosten mit Ausnahme städtebaulicher Begleitmaßnahmen im Projektumfeld, sofern diese weitestgehend durch Städtebaufördermittel refinanziert werden können.
- Begrenzung der finanziellen Beiträge der Stadt für den Betrieb auf ein verantwortbares Maß, das sich an den durch die mittelfristige Finanzplanung vorgegebenen Handlungsspielraum orientiert und damit keine zusätzliche Belastung für den Haushalt generiert.
- Einbettung des Projektes in ein gesamtstädtisches Kultur- und Hallenkonzept unter Einbindung aller Akteure, die einen Beitrag zur nationalen und internationalen Positionierung von Bonn als Musikstadt leisten können.
Auf der Basis dieser Rahmenbedingungen sowie unter Berücksichtigung der von den verschiedenen Projektbeteiligten zum heutigen Stand für Bau und Betrieb noch zu erwartenden Finanzierungsbeiträge muss die Frage der finanziellen Machbarkeit des Projektes überprüft werden.
Bevor der Rat zur Umsetzung des Projektes Festspielhaus die notwendigen Beschlüsse fassen und einen verbindlichen Zeitplan festlegen kann, wird die Verwaltung bis zur Ratssitzung am 24.11.2011 um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Sind die privaten Geldgeber bereit, einen Neubau im Umfeld des Post-Towers als alternativen Standort zur Beethovenhalle zu akzeptieren?
- Ist die Finanzierung der Investitionskosten für einen Neubau aus privaten Mitteln zum heutigen Stand gesichert?
- Ist die Finanzierung des Betriebes über das Stiftungskapital auskömmlich und gesichert?
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