Dienstag, 20. Dezember 2011

Dichtheitsprüfung kommt so nicht

Erleichtert reagierte die CDU-Ratsfraktion in Bonn auf die Neuigkeiten aus Düsseldorf, wonach Hausbesitzer in NRW ihre Abwasserkanäle jetzt doch nicht nach § 61a Landeswassergesetz einer Dichtheitsprüfung unterziehen müssen.
Eine Mehrheit im NRW-Landtag aus CDU, FDP und Linken hat in der gestrigen Sitzung des NRW-Umweltausschusses beschlossen, die Regelung auszusetzen. Die rot-grüne Landesregierung hat daraufhin angekündigt, dass es im neuen Jahr eine Gesetzesinitiative geben soll, um diesen Beschluss in einem förmlichen Verfahren verbindlich zu verankern. Damit dürfte sicher sein, dass Dichtheitsprüfungen künftig nur noch bei begründetem Verdacht durchgeführt werden sollen.

Willi Härling, Obmann der CDU-Fraktion im Bau- und Vergabeausschuss: „Wir finden es richtig, Hausbesitzer nicht unter Generalverdacht zu stellen und eine bürgerfreundliche Lösung zu suchen, die Hausbesitzer nicht überfordert.“

Die bisherige Regelung sah vor, dass private Hausbesitzer ihre Abwasserkanäle bis 2015 auf Undichtigkeiten prüfen lassen sollten. Die Frist sollte in Einzelfällen bis 2023 verlängerbar sein oder an das Abwasserbeseitigungsgesetz gekoppelt werden.

Allerdings bleibt es dabei, dass private Kanäle betriebssicher sein müssen. Hieran bestehen keine Zweifel. Bevor eine Dichtheitsprüfung angeordnet werde, muss jedoch ein konkreter Verdacht auf Undichtigkeit vorliegen. Alles andere ist bürgerunfreundlich und verursacht nur unnötige Kosten.

„Hier müssen wir vor allem auch an diejenigen denken, für die dies zu Belastungen führt, die sie nicht tragen können, so der CDU-Fraktionsvorsitzende Dr. Klaus-Peter Gilles.

0 Kommentare:

Kommentar veröffentlichen